Dabei ist das Wieder- und Weiterverwenden von Bauschutt nicht neu. So wurden bereits im alten Rom Ziegelscherben mit Bindemittel zu druckfesten Materialien zusammengefügt. Im Nachkriegsdeutschland hat man die Trümmer massenweise wiederverwendet, davon zeugen heute noch Bau-werke wie das Max Kade-Studierendenwohnheim in Stuttgart aus Bauschuttbeton oder die Fatima-Kirche in Kassel, für die Gottfried Böhm Sichtbeton mit Ziegelbruch verwendet hat. Leider sind die Rezepturen nicht mehr überliefert und würden auch den heutigen Standards nicht mehr entsprechen.
Der Prozess des Beton-Recyclings wird zunehmend verfeinert. Zugelassen sind die aus dem Bauschutt von Beton, Ziegel, Kalksand und Naturstein gewonnen Gesteinskörnungen, die originären Kies oder Bruchsteine als Zuschläge ersetzen und die zwischen 2 und 16 Millimeter groß sein dürfen. Feess löst sie mit Siebanlagen und Brechern aus dem Abbruchmaterial heraus. Betonbrechsand oder Zement dürfen allerdings noch nicht in R-Beton wiederverwendet werden. Das dürfte sich bald ändern, wenn man sich die Forschung anschaut – etwa den EU-Forschungspavillon SeRaMCo in Pirmasens von 2021.
Auch wenn der Recycling-Anteil der Zuschlagstoffe im R-Beton nur bis 45 Prozent sein darf, Walter Feeß ist – auch mit Blick auf die Schweiz – überzeugt, dass auch 100 Prozent möglich wäre. Der R-Beton sei absolut gleichwertig wie Frischbeton, nur die Rezeptur sei etwas anders. Dies bestätigt auch die Forschung, unter anderem das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (IFEU). Eine projektbezogene Sonderzulassung ist seit 2018 nicht mehr vonnöten. R-Beton darf nicht in allen Expositionsklassen eingesetzt werden. Je nachdem welchen äußeren Einflüssen der Beton ausgesetzt ist, darf weniger beziehungsweise gar kein Recycling-Anteil enthalten sein.
Bild: Beton mit rezyklierten Zuschlägen sei absolut gleichwertig, so Walter Feeß. © Feeß